Kostenlos testen bis 31.12.2026
SmartFormular E-Rechnung lite
E-Rechnungen verstehen und bezahlen: XRechnung und ZUGFeRD lesen, mit den offiziellen Regeln prüfen, per GiroCode zahlen – direkt im Browser, ohne Upload
Eine E-Rechnung ist gekommen, und niemand kann sie öffnen? Oder Sie wollen Ihre eigene E-Rechnung vor dem Versand auf Fehler prüfen? Ziehen Sie die XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung in das Feld: SmartFormular E-Rechnung lite sagt, ob es eine E-Rechnung ist, zeigt sie lesbar, prüft sie mit den offiziellen Regeln und erklärt jeden Befund in einfachen Worten. Ist etwas zu zahlen, steht der GiroCode für die Banking-App bereit. Alles geschieht in diesem Browserfenster; Ihre Rechnungen verlassen den Rechner nicht.
- Datei
- E-Rechnung-lite.html
- Fassung
- 4dca5c2 vom 2.11.2026
- SHA-256
f38deb911616e5c75f7dc2d142b2222e1c4b3c7047201859511393754826c32d
Dasselbe Werkzeug als einzelne Datei: läuft ohne Internet, auch als lokale Datei – zum Beispiel für Rechner ohne Netzzugang.
Was es kann
- Ist das eine E-Rechnung? Das Werkzeug antwortet mit Ja oder Nein und nennt das Format, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD, mit der Fundstelle im Gesetz. ZUGFeRD in den einfachen Stufen MINIMUM und BASIC WL und PDFs ohne eingebettete Rechnungsdaten erkennt es als keine E-Rechnung.
- Lesbar und druckbar: Rechnungssteller, Empfänger, Positionen, Steuer, Summen und Zahlungsangaben als übersichtliches Blatt, auf Wunsch mit den Feldnummern der Norm.
- Geprüft mit den offiziellen Regeln: den Regeln der europäischen Norm EN 16931 vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und den Regeln der XRechnung von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) – dieselben, die das Prüfprogramm der KoSIT verwendet.
- Verständliche Befunde: je Befund die Stufe (Fehler, Warnung oder Hinweis), die Regelnummer und in einfachen Worten, was nicht stimmt und was der Rechnungssteller ändern muss.
- Bezahlen per GiroCode: Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck mit Kopierknöpfen und als QR-Code für die Banking-App – nur bei gültiger IBAN, Betrag in Euro und Überweisung; andernfalls nennt das Werkzeug den Grund.
- Außerdem: mehrere Dateien auf einmal prüfen, Anhänge der Rechnung speichern, den Prüfbericht als Datei sichern.
So geht es
- Die XML-Datei oder das ZUGFeRD-PDF in das Feld oben ziehen oder auswählen – oder ein Beispiel ansehen.
- Die Antwort lesen: E-Rechnung ja oder nein, in welchem Format.
- Die Befunde ansehen. Haben Sie die Rechnung bekommen, schicken Sie den Prüfbericht an den Rechnungssteller; bei Ihrer eigenen Rechnung ergänzen Sie die Angaben in Ihrem Rechnungsprogramm.
- Drucken oder den Prüfbericht speichern; bezahlen per GiroCode oder mit den kopierten Angaben.
- Die Originaldatei aufbewahren – die Ansicht ersetzt sie nicht.
Was geprüft wird und was nicht
Kurz gesagt: Das Werkzeug prüft, ob alle nötigen Angaben vorhanden sind und zusammenpassen – die Geschäftsregeln der Norm. Ob die Angaben inhaltlich stimmen, etwa der Steuersatz, prüft es nicht.
Jeder Befund hat eine Stufe: Fehler – die Rechnung verletzt eine Regel, der Rechnungssteller sollte sie berichtigen; Warnung – bitte prüfen, die Rechnung kann trotzdem in Ordnung sein; Hinweis – nur zur Information.
Findet das Werkzeug Werte im falschen Format, etwa ein Datum in falscher Schreibweise, meldet es einen Formatfehler. Eine Datei mit Formatfehlern ist keine E-Rechnung. Fehlende oder unstimmige Angaben (Verstöße gegen Geschäftsregeln) sind dagegen kein Formatfehler.
Nicht geprüft wird das XML-Schema, also der formale Aufbau der Datei in allen Einzelheiten; Formatfehler, die nur dort auffallen, erkennt das Werkzeug nicht. Eine Prüfung ersetzt nicht die Kontrolle der Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2025, Randnummer 35a).
Für Fachleute: Geprüft werden die Geschäftsregeln der EN 16931 (CEN, Prüfregeln 1.3.16) und bei einer XRechnung zusätzlich die Regeln der XRechnung 3.0.2 (KoSIT, Schematron 2.6.0), unverändert aus der Konfiguration des KoSIT-Prüfprogramms vom 31.08.2026 und mit den dort festgelegten Stufen. Zur XRechnung gehören auch einige Regeln, deren Name mit PEPPOL beginnt. Für ZUGFeRD-Profile ohne eigenes Prüfszenario der KoSIT gelten die Regeln der EN 16931. Nicht geprüft werden die besonderen Regeln anderer Umsetzungen, etwa die vollständigen Regeln von Peppol BIS.
Abgleich mit dem Prüfprogramm der KoSIT
Vor der Veröffentlichung wurde das Werkzeug mit der Prüfung verglichen, die auch das Prüfprogramm der KoSIT verwendet – dieselben Regeldateien, ausgewertet außerhalb des Browsers: 6.715 Testrechnungen (die Testsammlung der KoSIT, Beispiele und Testfälle von CEN und KoSIT und gezielt veränderte Fassungen davon), 13.430 Prüfungen, 56.310 Meldungen. Ergebnis: bei allen Testrechnungen dieselben Regelnummern. Abgeglichen sind die Regeln, nicht das ganze Prüfprogramm: Das prüft zusätzlich das XML-Schema, das Werkzeug nicht. Wo die Prüfung außerhalb des Browsers an ungültigen Werten scheitert, meldet auch das Werkzeug einen Formatfehler.
Datenschutz
Die Rechnungen werden nur in Ihrem Browserfenster gelesen und geprüft. Von robin.vision werden das Werkzeug und beim ersten Prüfen die Prüfregeln geladen; Rechnungsdaten werden nicht übertragen und nicht gespeichert, es gibt kein Tracking. Eine Sicherheitsrichtlinie der Seite (Content Security Policy) erlaubt Verbindungen nur zu robin.vision. Die Datei zum Herunterladen verbindet sich ab dem 1. Januar 2027 nur zur Anmeldung und Lizenzprüfung mit robin.vision (E-Mail-Adresse und Lizenzstand, nie Rechnungen).
Rechtliche Einordnung
Das Werkzeug ordnet das Format technisch ein und nennt die Fundstelle: § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG), Abschnitt 14.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) in der Fassung des Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 15.10.2025 und das BMF-Schreiben vom 15.10.2026 zu Fehlern bei den Geschäftsregeln. Stand der Rechtsangaben: 23.10.2026. Es ist eine technische Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung; ob eine Rechnung im Einzelfall ordnungsgemäß ist, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Was ist neu
Fassung 4dca5c2 vom 2.11.2026
Lizenzprüfung eingerichtet: Die Datei kennt jetzt den Prüfschlüssel für die Anmeldung ab dem 1. Januar 2027. Bis dahin ändert sich nichts.
Fassung 53d733a vom 2.11.2026
Vorbereitet für 2027: Ab dem 1. Januar 2027 melden Sie sich mit einem Code per E-Mail an – ohne Passwort. Die ersten vier Wochen sind ein kostenloser Test, danach gibt es eine Lizenz für ein Jahr. Ohne Netz arbeitet das Werkzeug bis zu 30 Tage weiter. Bis zum 31.12.2026 ändert sich nichts.
Fassung f44b34b vom 1.11.2026
Kostenlos testen bis 31.12.2026: Ab dem 1. Januar 2027 zeigen die Seite und die Datei statt der Ablage einen Hinweis, wie Sie eine Lizenz für die weitere Nutzung bekommen. Bis dahin ändert sich nichts.
Fassung 9eeee63 vom 30.10.2026
Erste Fassung. E-Rechnungen als XRechnung (UBL oder CII) und ZUGFeRD/Factur-X lesen und drucken; die Antwort, ob es eine E-Rechnung ist, mit Fundstelle; Prüfung mit den Regeln von CEN und KoSIT, jeder Befund verständlich erklärt; Bezahlen per GiroCode. Läuft direkt auf dieser Seite und als Datei offline.
Fragen und Antworten
Wie öffne ich eine XRechnung?
Ziehen Sie die XML-Datei oben in das Feld. SmartFormular E-Rechnung lite zeigt die Rechnung sofort lesbar an – Rechnungssteller, Empfänger, Positionen, Steuer, Summen und Zahlungsangaben – und Sie können sie drucken. Ein eigenes Programm brauchen Sie nicht; die Datei wird nicht hochgeladen.
Woran erkenne ich, ob eine Rechnung eine E-Rechnung ist?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG). Formate nach der europäischen Norm EN 16931 wie XRechnung sind zulässig. Ein PDF ohne eingebettete Rechnungsdaten oder ein Foto ist keine E-Rechnung, sondern eine „sonstige Rechnung“ – so heißt im Umsatzsteuerrecht jede Rechnung, die keine E-Rechnung ist (Abschnitt 14.1 Abs. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Das Werkzeug sagt Ihnen das für jede Datei und nennt die Fundstelle. Stand: 23.10.2026.
Ab wann gilt die Pflicht zur E-Rechnung?
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung zwischen Unternehmen im Inland vorgeschrieben (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG); empfangen können müssen sie alle. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen (§ 27 Abs. 38 UStG): Bis Ende 2026 darf noch eine sonstige Rechnung geschickt werden – auf Papier oder, wenn der Empfänger zustimmt, zum Beispiel als PDF. Bis Ende 2027 gilt das für Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Umsatz im Vorjahr und für EDI-Rechnungen. Ab 2028 ist die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen die Regel. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen immer sonstige Rechnungen sein (§§ 33, 34 und 34a UStDV). Stand: 23.10.2026; keine Steuerberatung.
Ist eine ZUGFeRD-Rechnung eine E-Rechnung?
Ja, ab ZUGFeRD 2.0.1 – außer in den Profilen MINIMUM und BASIC WL; diese einfachen Stufen enthalten nicht alle Rechnungsangaben (Abschnitt 14.1 Abs. 14 Umsatzsteuer-Anwendungserlass, gefasst durch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2025). Das Werkzeug liest die im PDF eingebetteten Rechnungsdaten aus, zeigt Profil und Fassung und prüft sie. Maßgeblich sind die eingebetteten Daten, nicht das sichtbare PDF.
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Eine XRechnung ist eine reine Datendatei (XML) nach der europäischen Norm EN 16931 mit deutschen Zusatzregeln; um sie zu lesen, braucht man ein Programm wie dieses Werkzeug. Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF, das die Rechnungsdaten zusätzlich als XML-Datei enthält: Menschen sehen ein gewohntes Rechnungsbild, Programme lesen die Daten. Beide sind zulässige E-Rechnungen – ZUGFeRD ab Version 2.0.1 und nicht in den Profilen MINIMUM und BASIC WL. Das Werkzeug liest beide.
Die Prüfung meldet Fehler – ist das dann keine E-Rechnung?
Nicht unbedingt. Fehlende oder unstimmige Angaben (Verstöße gegen Geschäftsregeln) sind kein Formatfehler: Umsatzsteuerlich bleibt die Datei in der Regel eine E-Rechnung (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15.10.2026, Randnummern 22 und 23). Fehlt aber eine Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG oder ist sie falsch, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß. Das Werkzeug zeigt je Befund, was nicht stimmt und was der Rechnungssteller ändern muss – schicken Sie ihm den Prüfbericht. Im Zweifel klären Sie es mit Ihrer Steuerberatung.
Was bedeuten Fehlermeldungen wie BR-DE-15 oder BR-CO-26?
Das sind Nummern von Prüfregeln. Regeln wie BR-CO-26 stammen aus der europäischen Norm EN 16931, Regeln mit BR-DE aus der XRechnung, Regeln mit UBL oder CII betreffen den Aufbau der Datei. BR-DE-15 meldet zum Beispiel eine fehlende Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID), BR-CO-26 eine fehlende Kennung des Rechnungsstellers wie die USt-IdNr. Ziehen Sie die Rechnung in das Feld oben: Das Werkzeug erklärt jede Meldung in einfachen Worten und sagt, was der Rechnungssteller ändern muss.
Wie genau prüft das Werkzeug?
Mit denselben Regeln wie das Prüfprogramm der KoSIT: den Geschäftsregeln der EN 16931 von CEN und den Regeln der XRechnung, unverändert aus der Konfiguration der KoSIT übernommen. Bei jeder neuen Fassung wird das Ergebnis an Tausenden Testrechnungen mit der Prüfung verglichen, die auch das Prüfprogramm der KoSIT verwendet; die Regelnummern müssen übereinstimmen. Nicht geprüft wird das XML-Schema, also der formale Aufbau der Datei, und ob die Angaben inhaltlich stimmen, etwa der Steuersatz.
Werden meine Rechnungen hochgeladen?
Nein. Die Dateien werden nur in Ihrem Browserfenster gelesen und geprüft. Von robin.vision werden lediglich das Werkzeug und die Prüfregeln geladen; Rechnungsdaten gehen nirgendwohin. Die Datei zum Herunterladen läuft ganz ohne Internet.
Was ist ein GiroCode?
Ein QR-Code für Überweisungen nach dem Standard des European Payments Council. Viele Banking-Apps lesen ihn: Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck werden übernommen, Sie prüfen und senden ab. Das Werkzeug zeigt ihn nur, wenn die IBAN gültig ist, der Betrag in Euro und größer als null ist und als Zahlungsart Überweisung angegeben ist – sonst sagt es, warum nicht.
Was kostet SmartFormular E-Rechnung lite?
Nichts. Nutzung auf dieser Seite und als Datei, ohne Anmeldung, auch in Kanzlei und Unternehmen; es gelten die Nutzungsbedingungen auf dieser Seite. Hinweise und Fragen nehme ich gern per E-Mail an; neue Fassungen kündigt der Newsletter an. Einen Anspruch darauf begründet das nicht (siehe Nutzungsbedingungen).
Alle Prüfregeln verständlich erklärt: was Meldungen wie BR-DE-15 bedeuten
Was kommt
E-Rechnung lite liest und prüft E-Rechnungen. SmartFormular FiBu geht weiter: Es liest Rechnungen als PDF oder E-Rechnung, ordnet sie den Zahlungen auf dem Kontoauszug zu und macht daraus den geprüften Buchungsstapel – für Bank, Kreditoren und Debitoren. Bis 31.12.2026 kostenlos testen können Sie außerdem FiBu lite für Kontoauszüge. Beta-Zugang zu FiBu im Memberbereich auf Anfrage. Beta-Zugang anfragen.
Nutzungsbedingungen
Stand: 23. Oktober 2026
Anbieter. Robin James Lewis, Höchststr. 32, 72336 Balingen (Impressum).
Nutzung. Bis zum 31.12.2026 dürfen Sie das Werkzeug kostenlos testen, auf dieser Seite und als Datei, für sich selbst und in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Kanzlei, und die unveränderte Datei weitergeben. Nicht erlaubt ist, es zu verändern, zu verkaufen oder als eigenes Angebot zu vertreiben. Wer es danach weiter verwenden möchte, braucht eine Lizenz; die Bedingungen stehen rechtzeitig vorher auf dieser Seite.
Keine Beratung, Ergebnis prüfen. Das Werkzeug prüft technisch gegen Formate und Regeln. Es ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und keine Prüfung der Rechnung auf inhaltliche Richtigkeit. Die rechtliche Einordnung nennt Fundstellen mit Stand; maßgeblich sind das Gesetz und die Originaldatei der Rechnung, nicht die Ansicht. Prüfen Sie vor jeder Überweisung Empfänger, IBAN und Betrag in Ihrer Banking-App.
Gewährleistung und Haftung. Das Werkzeug wird unentgeltlich überlassen. Ich hafte nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Mängel nur, wenn ich sie arglistig verschwiegen habe. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Weiterentwicklung. Ein Anspruch auf Aktualisierungen, Unterstützung oder dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
Marken und Standards. XRechnung ist ein Standard der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), ZUGFeRD ein Standard des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD), Factur-X dessen deutsch-französische Fassung; GiroCode bezeichnet den QR-Code für Überweisungen nach dem Standard des European Payments Council. Das Werkzeug steht in keiner Verbindung zu diesen Stellen und wird von ihnen weder geprüft noch unterstützt. Weitere genannte Namen sind Marken ihrer Inhaber.
Lizenzen. Das Werkzeug enthält die Prüfregeln der EN 16931 (CEN/TC 434, European Union Public Licence 1.2), die Regeln und Feldbezeichnungen der XRechnung (KoSIT, Apache License 2.0), fontoxpath, xspattern, whynot und prsc (MIT License) und die QR Code generator library von Project Nayuki (MIT License). Für diese Bestandteile gelten ihre eigenen Lizenzen; die Einschränkungen unter „Nutzung“ betreffen sie nicht. Die Lizenztexte und Quellen stehen in der Datei unter „Lizenzen und Quellen“ und in LIZENZEN.txt.
Es gilt deutsches Recht.
In English
An English version of this tool is available: SmartFormular E-Rechnung lite in English (e-invoice viewer and validator) – same functions, English user interface.