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PEPPOL-EN16931-R005
Die Währung für die Umsatzsteuer (BT-6) ist gleich der Rechnungswährung (BT-5)
Was die Meldung bedeutet
Die Währung für die Umsatzsteuer (BT-6) ist gleich der Rechnungswährung (BT-5).
Was der Rechnungssteller ändern muss
BT-6 nur angeben, wenn die Steuer in einer anderen Währung ausgewiesen wird.
Diese Regel gehört zur XRechnung, auch wenn ihr Name mit PEPPOL beginnt.
Betroffene Felder
BT-5Währung der RechnungBT-6Währung für die Umsatzsteuer
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E-Rechnung prüfenHerkunft
- Regelwerk
- XRechnung 3.0.2 (KoSIT, Schematron 2.6.0)
- Syntax
- CII, UBL
- Stufe
- Fehler
Originaltext der Regel
VAT accounting currency code MUST be different from invoice currency code when provided.
Technische Angaben für die IT
UBL
Kontext: cbc:TaxCurrencyCode Test: not(not(normalize-space(text()) = normalize-space(../cbc:DocumentCurrencyCode/text())))
CII
Kontext: ram:ApplicableHeaderTradeSettlement Test: not(not(ram:TaxCurrencyCode) or normalize-space(ram:TaxCurrencyCode/text()) != normalize-space(ram:InvoiceCurrencyCode/text()))
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